Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen für Leistungen der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal

(1) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz, Bankett-Räumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend: umfassende Leistungserbringung). Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Hotels. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen.

(2) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

(3) Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(4) Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 5,00 geschuldet. Für eine nachträgliche Rechnungsumänderung (Adresse etc.) nach vorheriger Versendung der vorgenannten, wird jedes Mal eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 geschuldet.

(5) Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: Mastercard, Visa, American Express. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung, noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Schecks werden nicht akzeptiert.

(6) Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung:

Stornierung bis 28 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung

Stornierung bis 14 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

Stornierung bis 7 Tage vor Anreise 70 % des vereinbarten Gesamtpreises

Spätere Stornierung oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

Online-Buchungen: Für Online-Buchungen gelten oben genannte Stornierungsbedingungen, sofern im Buchungsdialog nicht anders genannt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

(7) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11 Uhr geräumt sein. Eine spätere Abreise als 11 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend. Bei Abreise bis 15 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 15 Uhr der volle Zimmerpreis berechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Bei unverschuldeter Überbuchung ist das Hotel berechtigt, dem Besteller zumindest gleichwertige Zimmer zu den gleichen Konditionen in einem vergleichbaren Hotel in unmittelbarer Nähe zuzuweisen. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich und sanktionslos aufzukündigen. Dies gilt nicht für Reisegruppen / Tagungen / Veranstaltungen.

(8) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.

(9) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den §§701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist abgesehen von den §§701 ff. BGB – beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 3 Monate gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

(10) Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.

(11) Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

(12) Soweit Feierlichkeiten, Events o.ä. im Hotel integriert sind, kann an Wochenenden und vor Feiertagen eine strikte Einhaltung der Ruhezeiten nicht garantiert werden. Eine Minderung des Hotelpreises gestützt auf Störung der Nachtruhe durch einen solchen, im Hotel integrierten Bereich, ist ausgeschlossen. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Einbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(13) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

(14) Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die öffentlichen Bereiche ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkgeld möglich.

(15) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 1 Monat.

(16) Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch auch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

(17) Das Hotel wird in keinem Falle als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB tätig. Für Leistungen, die nicht vom Hotel bzw. dessen Personal erbracht werden, ist daher jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen, auch wenn das Hotel dem Gast den Erbringer der Fremdleistung vermittelt hat.

(18) Der Inhalt und die Struktur der Webseiten unterliegen dem Urheberrecht und sind somit, auch ohne Anbringen eines gesonderten Copyright-Vermerkes, urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal.

(19) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Soweit nichts anders vereinbart worden ist, verbleiben abgegebene Angebote und Konzepte im Eigentum der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige Einwilligung von der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal zu benutzen.

20) Jeder Gast ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben auch weiterhin bei der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal für die Kundenbetreuung verwendet werden.

(21) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.

(22) Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Horb am Neckar.

Stand: 19.08.2017

Zusätzliche, besondere Bestimmungen für Reisegruppen und Veranstaltungen

(1) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Gesamtpreises ist fällig 4 Wochen vor Anreise, nach Übersendung einer Pro-Forma Rechnung durch das Hotel. Die Restzahlung erfolgt nach Durchführung der Reise gegen Rechnungslegung. Der Rechnungsbetrag ist fällig innerhalb 10 Tagen. Bei kurzfristigen Buchungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Anreisetermin getätigt werden, ist der gesamte vereinbarte Preis sofort fällig.

(2) Rücktritt durch den Kunden / Umbuchung: Reservierungen sind für beide Seiten verbindlich. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der MLC Waldachtal GmbH – Hotel Waldachtal. Bei Stornierungen ist folgender Schadensersatz zu leisten:

Stornierung bis 42 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung

Stornierung bis 28 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

Stornierung bis 14 Tage vor Anreise 70 % des vereinbarten Gesamtpreises

Spätere Stornierung oder Nichtanreise 90 % des vereinbarten Gesamtpreises

Teilstornierungen sind nur nach Absprache und gemäß Vereinbarung mit dem Hotel möglich.

(3) Der Veranstalter der Reisegruppe hat dem Hotel bis spätestens 10 Tage vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn eine Namensliste der Anreisenden bzw. an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu überlassen. Soweit die Menüzusammenstellung nicht bereits bei der Bestellung und Kalkulation der Kosten berücksichtigt ist, sind spezielle Wünsche, insbesondere was bestimmte Diäten anbetrifft, ebenfalls zwei Wochen vor Anreise dem Hotel bekannt zu geben. Das Hotel wird solche speziellen Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.

(4) Bei gemeinsamen Essen (Menü oder Büffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.

(5) Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, andernfalls über 23 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

(6) Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Grundsätzlich ist es in unseren Häusern ausdrücklich verboten Feuerwerkskörper, Teelichter, Wunderkerzen etc. abzubrennen. Alle von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.

(7) Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

(8) Der Kunde verpflichtet sich das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/ oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall gelten Ziff. 9 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.

Stand: 19.08.2017