• KONUS gilt im Nahverkehr der 2. Klasse (ausgeschlossen sind ICE, IC und EC sowie Bergbahnen).

  • Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig.

  • Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben werden.

  • KONUS gilt ausschließlich zur Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hier gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.

  • KONUS ist nur gültig in Verbindung eines gültigen Ausweises der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

  • Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.

  • Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden.

  • KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrer Herberge.

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